Tretroller Coaching und Multiple Sklerose
23.06.2022307 km mit dem Tretroller auf der Mecklenburger Seenrunde
31.05.2023Wie verhalte ich mich mit meinem Tretroller im Straßenverkehr, laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)? Während unserer ausführlichen Beratung vor Ort, per Telefon, E-Mail und sozialen Netzwerken, erklären wir unter anderem, wie man sich mit dem Tretroller im Straßenverkehr richtig verhält.
Tretrollerfahrer sind Fußgänger
Dass wir uns mit dem Tretroller wie Fußgänger verhalten, ist den meisten Menschen nicht klar.
Genauso wenig, dass es keine E-Tretroller gibt, sondern nur E-Scooter. Aber dazu haben wir ja schon einen Beitrag geschrieben.
Was bedeutet das jetzt genau? Es bedeutet, dass wir als Tretrollerfahrer auf dem Fußweg fahren müssen – nicht auf der Straße oder Radweg. Wir halten uns an die Regeln, die für Fußgänger gelten. Sehr wichtig wird das, wenn wir an einem Unfall beteiligt sind oder sogar einen verursacht haben. Wenn im Unfall-Protokoll der Polizei festgehalten wurde, dass wir nicht auf dem Fußweg gefahren sind, wirst du zumindest einen Teil der Kosten selbst bezahlen müssen.
§ 24 der StVO als ImmerDabei
Sehr häufig werden wir nach dem speziellen Paragrafen in der StVO gefragt. Das haben wir zum Anlass genommen und stellen euch ab sofort unsere TretrollerLiebe-Hilfe zur Verfügung.
Um unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, selbst die Polizei ist oft nicht richtig informiert, gibt es jetzt von uns den § 24 der StVO als ImmerDabei in Scheckkartengröße zum selbst Ausdrucken und -schneiden und als praktisches Bild für das Smartphone – das hat man ja eigentlich immer mit dabei.
In Kürze wird das auch als laminierte und somit langlebige Alternative – wie eine Kreditkarte – in unserem Shop anbieten. Natürlich kannst du diese dann auch sehr gerne bei uns direkt im Ladengeschäft abholen.
Wir hoffen, dass es euch in Zukunft eine wirklich große Hilfe sein wird.
Gabi und Matthias