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Übersicht

EScooter werden auch Tretroller genannt – ist das richtig?

E-Scooter sind keine Tretroller

Die Antwort lautet „Nein, ist es nicht.“ Das ist gesetzlich ganz klar geregelt. Ein Tretroller ist laut StVO ein Kinderspielzeug und es gelten daher für Tretrollerfahrer*innen die Bestimmungen für Fußgänger. Für die eScooter gibt es ganz andere Regelungen.

Alleine schon wegen diesem Umstand ist eine klare Unterscheidung notwendig. Daher gibt es auch kein eFahrrad in Deutschland, lediglich eBike und Pedelec. So kann ganz klar, nicht nur vor dem Gesetz, unterschieden werden.

Andere logische Unterschiede

Die Fortbewegung eines Tretrollers wird durch Muskelkraft, der auf ihm befindlichen Person erzeugt. Dieses ist bei einem eScooter nicht der Fall. Der eScooter wurde zur Fortbewegung durch einen Motor konstruiert.

Da gibt es dann immer mal wieder den Einwand, dass man einen eScooter aber auch „treten“ könne.

  • Ja, kann man, aber ein Auto kann man auch schieben und dennoch bleibt es ein Auto.
  • Bei einen Motorroller würde niemand auf die Idee kommen ihn als Tretroller zu bezeichnen, nur weil ein Trittbrett vorhanden ist.
  • Ein Rollschuh setzt man auch nicht einem Auto gleich, weil vier Räder vorhanden sind.

Natürlich gibt noch eine Menge mehr Beispiele. Aber ich denke, dass diese zum Verständnis völlig ausreichend sind.

Tretroller und eScooter in Presse und Medien

Leider werden bei der Verwendung des Wortes Tretroller und die dazu falsch verwendeten Hashtags, die echten Tretroller in die negative Berichterstattung mit „reingezogen“. Das bezieht sich auf z.B. Unfälle, Akku-Müllprobleme, Verkehrsproblem, Vandalismus etc..
Hashtags sind im Internet wie ein Inhaltsverzeichnis. Man sucht mit Hilfe eines Stichwortes z.B. #Tretroller nach Informationen. Wenn diese Hashtags nun permanent falsch verwendet werden, ist das fatal. Die zu suchende Information ist nicht mehr aufzufinden oder zumindest sehr stark verwässert, sodass die Suche unglaublich anstrengend wird.

Damit sich die Berichterstattung in Sachen eScooter = Tretroller in Deutschland ändert, ist es notwendig, die Redaktionen und Autoren darüber zu informieren. Anscheinend haben sie nicht genügen Zeit, um ihre Artikel ausreichend zu recherchieren.
Schreibt sie einfach an. Nur auf Kommentare eines Beitages zu reagieren bringt, unserer Erfahrung nach, so gut wie nichts. Meistens mischen sich dann nur noch mehr „Unwissende“ ein und es entsteht ein Chaos.
Natürlich könnt ihr auf unseren Artikel verlinken oder verweisen.

Fazit

Ein Tretroller ist also ein Tretroller und ein eScooter ein eScooter – sie sind nicht gleich. Man kann auch eRoller gelten lassen, da sich dieses durch den Motor-Roller in der deutschen Sprache etabliert hat.
Leider wird diese Unwissenheit auch noch durch die Presse weiterverbreitet.

Wir arbeiten an einer Veränderung…

Nachtrag

Unser Beitrag „EScooter werden auch Tretroller genannt – ist das richtig?“ hat in kurzer Zeit ziemliche Wellen geschlagen. Insbesonders in den sozialen Medien. Wie in dem Beitrag vorhergesehen, gibt es einige Kommentare, denen es an z.B. gesetzlicher Grundlagenkenntnis mangelt.

Da unserere Kernkompetenz die Tretroller betrifft, lag uns lediglich die Klarstellung für den Missbrauch des Wortes Tretrolles als Hashtag am Herzen. Hashtags werden zur Suche im Internet verwendet und sind z.B. auch Grundlage jeder Recherche – oder sollte es zumindest eines jeden Journalisten sein.

Der Tretroller ist durch die StVO klar definiert und ist bestimmt jedem der sich an der Diskussion beteiligt bekannt.
Anscheinend gibt es aber einen Mangel an Wissen über: „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Hier werden die eScooter, die zur Fortbewegung mittels eines Elektomotors konstruiert wurden in die Gruppe der Elektrokleinstfahrzeuge eingeordnet.
Hier wird es dann klar, dass ein eScooter kein Tretroller sein kann.

Für diejenigen, die sich in das Thema weiter einlesen möchten, wie das Gesetz Elektrokleinstfahrzeuge definiert – worunter die eScooter fallen – kann sich das PDF-Dokument direkt bei dem Bundesminesterium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ downloaden.

Hier ein paar Beispiele für den falsch verwendeten Hashtag Tretroller:

Raul Krauthausen auf Twitter.
Mit 1.600 ReTweets und 8.300 Likes wird hier die Suche nach #Tretroller erheblich verwässert.

Selbst die Gewerkschaft der Polizei bringt die Tretroller in einen falschen Konsens.

Ein weiteres Beispiel für viele andere.